Die Grünen haben jetzt im Deutschen Bundestag eine Initiative gestartet, ein Lärmschutzgesetz zu erlassen. Wie die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen aufgebracht werden sollen und welche Verwaltung die neue Aufgabe wahrnehmen soll bleibt allerdings unklar.
Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen wollen einen gesetzlichen Anspruch auf Ausweisung eines Lärmsanierungsgebietes bei Überschreitung von Lärmschutzgrenzwerten aus dem Straßen- und Schienenverkehr schaffen. Die Finanzierung der Lärmsanierung soll entsprechend der Verursachungsbeiträge der Verkehrsträger auf die jeweiligen Baulastträger verteilt werden. Damit würden Bund, Land und Kommunen belastet. Woher die notwendigen Mittel, die auf Bundesebene mit jeweils 200 Mio. Euro jährlich für Schiene und Straße gedeckelt werden sollen, kommen, bleibt unklar.
Die Bundesregierung soll entsprechend eines Antrags der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Lärm an Straßen und Schienen durch ein Verkehrslärmschutzgesetz reduzieren (Bundestag Drucksache Nr. 17/13915). Die gesetzliche Regelung soll vor allem den Gesundheitsschutz an bestehenden zu lauten Straßen- und Schienenstrecken gewährleisten. Dabei soll ein Anspruch auf Ausweitung eines Lärmsanierungsgebietes bei Überschreitung eines Gesamtlärmpegels von 65 dB (A) am Tag beziehungsweise 55 dB (A) in der Nacht für Gebiete mit Wohnnutzung geschaffen werden. Weiter soll die Regierung eine umfassende Prüfung zu den Kosten einer Lärmsanierung an Straßen und Schienen vornehmen. Schließlich sollen die Mittel für die Lärmsanierung sowohl an Schienen als auch an Straßen des Bundes auf jeweils 200 Millionen Euro festgelegt werden.
Die gesetzlichen Aufgaben werden genau beschrieben, wer für die Umsetzung verantwortlich sein soll, bleibt ebenfalls unklar. Im Antrag heißt es, dass mit dem Gesetz gewährleistet werden soll, dass: „… eine für Lärm zuständige Behörde bei Überschreitung des Gesamtlärmpegels verpflichtet wird, Lärmminderungsmaßnahmen für ein Lärmsanierungsgebiet im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Bürgerbeteiligung zu entwickeln und umzusetzen.“
Die Vorstellungen zur Finanzierung sind, dass bei mehreren Lärmquellen eine Kostenaufteilung der Lärmsanierungsmaßnahmen entsprechend der energetischen Verursachungsbeiträge festgelegt werden soll. An den Anteilen der Verkehrsträger an der konkreten Lärmbelastung soll dann der Finanzierungsanteil des jeweiligen Baulastträgers orientiert werden.
Der Wortlaut des Antrags kann von der Homepage des Deutschen Bundestages heruntergeladen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713915.pdf
"Die Grundidee ist sicherlich richtig, da die jetzige Regelung völlig unbefriedigend ist", so Bürgermeister Klaus Besser. Derzeit müssen die Gemeinden Lärmaktionspläne aufstellen, haben aber keine gesetzliche Handhabe, Lärmminderungsmaßnahmen gegenüber den Straßenbaulastträgern Bund und Land durchzusetzen. "Allerdings glaube ich nicht, dass bei den leeren öffentlichen Kassen in den nächsten Jahren Geld für derartige Maßnahmen bereitgestellt werden kann. Bund, Länder und Gemeinden schaffen es ja heute schon nicht mehr, die Verkehrsinfrastruktur in Stand zu halten", ist Klaus Besser skeptisch.