Vor dem Hintergrund, dass das Landeskabinett in Düsseldorf den Gesetzentwurf zum 9., Schulrechtsänderungsgesetz (gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern an Regelschulen) am 19. März beschlossen hat, mahnen die kommunalen Spitzenverbände die Einhaltung des Konnexitätsprinzips an.
In der Landesverfassung ist verankert, dass den Kommunen Mehraufwendungen durch neue landesgesetzliche Regelungen ersetzt werden müssen. Auf die Schulträger kommen durch die Notwendigkeit, Schulgebäude barrierefrei zu gestalten, aber auch durch notwendige Unterrichts- und Hilfsmittel erhöhte Aufwendungen zu. Das Land ist gefordert, ausreichend Sonderpädagogen für die Regelschulen zur Verfügung zu stellen, um auch dort die bestmögliche Förderung von Kindern zu gewährleisten.
In Steinhagen ist zum Beispiel der Einbau eines Fahrstuhls im Schulzentrum geplant. "Allein diese Maßnahme wird voraussichtlich über 100.000 € kosten", so Bürgermeister Klaus Besser. Bisher gibt es dafür keine Landesförderung.
Anlässlich des Gesetzentwurfs von Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) zur Inklusion im Schulbereich, der am 19. Märze vom Landeskabinett beschlossen wurde, fordern die kommunalen Spitzenverbände erneut von der Landesregierung, die Konnexität anzuerkennen. Für das Gelingen einer qualitativ hochwertigen Inklusion ist es entscheidend, dass das Land die Städte, Kreise und Gemeinden mit der Finanzierung nicht alleine lässt und sich verbindlich zum Ausgleich der zusätzlichen Ausgaben der Kommunen durch Landesmittel verpflichtet.
„Die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen setzen sich für eine qualitätsvolle Inklusion an den Schulen ein und sind bereit, hierzu ihren Beitrag zu leisten. Gleichzeitig bleibt aber die Tatsache bestehen, dass die Inklusion für die Kommunen qualitativ und inhaltlich eine vom Land neu übertragene Aufgabe ist. Zusätzliche Kosten müssen deshalb im Zuge der Konnexität mit Landesmitteln ausgeglichen werden,“ erläuterten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW).
Eine Evaluationsklausel, die von einem Teil der Regierungskoalition in Vorgesprächen mit den Kommunen in Aussicht gestellt wurde und die der aktuelle Gesetzentwurf enthalten soll, ist ohne Beteiligung der Kommunen verfasst und ist zunächst einmal zu prüfen. Evaluationen haben oft den Nachteil, dass die Kostenermittlung erst nach einer bestimmten Zeit erfolgt und dann anschließend über die zukünftige Kostenverteilung diskutiert wird. Aus kommunaler Sicht ist eine Evaluationsklausel nur dann akzeptabel, wenn die Ausgangsbasis definiert und die Ausgleichsverpflichtung des Landes für zusätzliche Kosten verbindlich geregelt wird. Die Konnexität, wie sie die Kommunen fordern, ist von einer solchen Evaluationsklausel nicht berührt.
Bereits im 5. Schulrechtsänderungsgesetz im frühjahr 2011 (Festsetzung des Einschulungsalters) war mit einer solchen Evaluationsklausel gearbeitet worden. Erst 2014, 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, soll geprüft werden, ob den Kommunen Mehraufwendungen entstehen.
Ein gemeinsamer Schulunterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen verändert die bereits bestehenden kommunalen Aufgaben wesentlich. Damit die Inklusion gelingen kann, sind sehr viel Engagement von allen Beteiligten, aber auch ein ganzes Bündel von Investitionen nötig. So gilt es für die Kommunen beispielsweise, Klassenräume barrierefrei erreichbar zu machen, sog. Auszeiträume zu schaffen sowie Integrationshelfer und Assistenzpersonal zu bezahlen. Außerdem müssen geeignete Lehr-, Lern- und Hilfsmittel angeschafft werden. Die neuen Aufgaben sind mannigfaltig und verursachen deutliche Mehrkosten bei Städten, Kreisen und Gemeinden. Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt das Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling, Universität Köln, im Auftrag des Städtetages NRW. Deshalb ist das Land auch verpflichtet, den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten, die mit der Inklusion verbunden sind.
Die Stadt Bielefeld hat unterdessen angekündigt, wegen der Mehraufwendungen im Jugendhilfebereich durch die gesetzliche Anhebung der Mindeststandards bei Betreuungen (früher Amtsvormundschaften) zusammen mit anderen Städten Verfassungsbeschwerde gegen das Land beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Allein die Stadt Bielefeld beziffert die jährlichen zusätzlichen Personalkosten auf 180.000 €.
"Auch wir werden ggf. mit anderen Städten klagen, falls die Landesverfassung durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz verletzt wird", so Bürgermeister Klaus Besser. "Nach unseren erfolgreichen Klagen gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz fühlen wir uns darin bestärkt, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Schließlich geht es darum, dass wir mit den Steuergeldern der Steinhagener sorgsam umgehen und unsere eigentlichen Aufgaben nicht vernachlässigen."