Aufgaben

Der Bürgermeister hat nach der Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen drei Aufgaben:

  1. Repräsentant der Gemeinde,
  2. Chef der Verwaltung und
  3. Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses.

Zu den Repräsentationsaufgaben zählt die Eröffnung von Veranstaltungen, wie der Frühjahrs- oder Sommerkirmes oder Weihnachtsmarkt und Sternchenmarkt, die Übernahme der Schirmherrschaft z. B. für den Sportabzeichentag oder die Jugend-Open, ein jährlich stattfindendes Schachturnier, das Verfassen und Halten von Reden und Grußworten aber auch Besuche zu Altengeburtstagen und Ehejubiläen. Zu diesem Aufgabenbereich zählt auch die Pflege der Städtepartnerschaften zu Woerden (NL) und Fivizzano (I) und Empfänge und Führungen für Schulklassen und Gäste der Gemeinde sowie die Ehrung von Spitzensportlern und die Verleihung der Sportabzeichen an Kinder und Erwachsene. 

Klaus Besser zu Besuch in der Partnerstadt WoerdenFür die Repräsentationsaufgaben gibt es drei ehrenamtliche vom Rat gewählte Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Udo Bolte – SPD -, Gerhard Goldbecker – CDU – und Angelika Fritsch-Tumbusch – Grüne -).

Als Chef der Verwaltung ist der Bürgermeister Vorgesetzter von z. Zt. rund 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in fünf Ämtern. Ihm obliegt für die Gemeindeverwaltung die Organisations- und Personalhoheit. Kraft Gesetzes ist er zuständig für die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung, also alle regelmäßig wiederkehrenden Angelegenheiten. Dazu zählen z. B. Aufgaben der Finanzverwaltung, der Ordnungsverwaltung, der Umwelt- und Klimaschutz, der Bereich Schule, Jugend, Sport und Kultur, des Amtes für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration oder des Bauamtes. Nicht zur Gemeinde sondern zum Kreis zählen beispielhaft die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II (Hartz IV), des Jugendamtes und der Bauaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

 


Der Bürgermeister hat die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse vorzubereiten und deren Beschlüsse auszuführen. Er prüft die Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit und muss rechtswidrige Beschlüsse beanstanden. Er nimmt an den Sitzungen der Gremien teil und hat hier Rederecht. Außerdem ist der Bürgermeister der gesetzliche Vertreter der Gemeinde nach außen, d. h. er erlässt als Behörde Bescheide oder schließt für die Gemeinde Verträge ab und nimmt Gerichtstermine wahr.

Rathaus Steinhagen mit ChorFür die Aufsichtsbehörde (Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde) und andere Fachbehörden ist der Bürgermeister Ansprechpartner.

Außerdem ist er Betriebsleiter des Abwasserbetriebes.

Die Gemeindeverwaltung und der Abwasserbetrieb sind moderne Dienstleister, die in vielen Bereichen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger tätig sind. Beide wurden als familienfreundlicher Betrieb ausgezeichnet.

Es ist selbstverständlich, dass sich Bürgerinnen und Bürger im persönlichen Gespräch, am Telefon oder per Mail mit ihren Anliegen an den Bürgermeister wenden.

In der Verwaltung ist die vom Rat gewählte Allgemeine Vertreterin, Ellen Stephan, Stellvertreterin des Bürgermeisters.

Als Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses legt der Bürgermeister die Sitzungstermine fest, lädt zu den Sitzungen ein, stellt die Tagesordnung auf und leitet die Sitzungen. Während der Sitzungen obliegt ihm das Ordnungs- und Hausrecht im Sitzungsraum. Außerdem prüft er die Niederschrift und unterzeichnet sie. In den Ratssitzungen beantwortet er Fragen von Bürgerinnen und Bürgern in der Einwohnerfragestunde.

Kraft Amtes ist der Bürgermeister außerdem Vertreter des Gesellschafters Gemeinde Steinhagen in der Gesellschafterversammlung der Gemeindewerke Steinhagen GmbH und Mitglied im Aufsichtsrat.

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